Überprüfung mangelhafter IV-Entscheide wird möglich!
Wichtiger Entscheid für die Beurteilung eines IV-Anspruchs: Überprüfung mangelhafter IV-Entscheide wird möglich!
Der Ständerat hat heute der Schaffung einer wichtigen Rechtsgrundlage zugestimmt: IV-Entscheide, die auf mangelhaften Gutachten beruhen, sollen neu beurteilt werden können!
Bis jetzt konnten Betroffene selbst bei nachweislich fehlerhaften medizinischen Gutachten keine Neubeurteilung ihres IV-Leistungsanspruchs verlangen. Das ändert sich nun dank der Motion 25.3006 der Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N).
ein starkes Zeichen für mehr Gerechtigkeit im IV-System!
Weitere Informationen auf der Website von Procap: shorturl.at/Wx0xL
Zur Medienmitteilung von Inclusion Handicap: shorturl.at/mI4wD
Zum Tagesanzeiger-Artikel vom 4. Juni 2025: shorturl.at/M93nQ
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